Beherbergungsvertrag:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Serviceleistungen und Vertragsbeziehungen der 10 Miles North AS (nachfolgend als „Vermieter“ bezeichnet) im Verhältnis zum Vertragspartner (nachfolgend als „Gast“ bezeichnet). Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter des Vermieters oder eingeschalteter Dritter sind nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vom Vermieter bestätigt werden. Der Gast erkennt diese AGB an und akzeptiert, dass etwaige entgegenstehende Bedingungen keine Anwendung finden.
Zustandekommen des Vertrages
Der Beherbergungsvertrag einschließlich sämtlicher weiterer Serviceleistungen und Vertragsbeziehungen, wie z.B. Vermietung von Booten (nachfolgend insgesamt als „Beherbergungsvertrag“ bezeichnet) mit dem Gast kommt mit der Buchungsbestätigung in Textform durch den Vermieter zustande. Erst nach dem Eingang der Anzahlung auf dem Geschäftskonto ist der Vermieter an den Vertrag gebunden.
Reservierungen
Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung in Textform mit dem Vermieter möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Vermieter mitzuteilen, ob die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch den Vermieter. Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Vermieter innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Leistungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters die Reservierung nicht unverzüglich endgültig bestätigt.
An- und Abreise
Die Anreise erfolgt am vereinbarten Anreisetag ab 18:00 Uhr oder nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Im Falle einer Verspätung (z.B. durch Stau, Panne, Schlechtwetter o.ä.) hat der Gast dies telefonisch mitzuteilen. Die Abreise hat bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen, es sei denn, es wurde explizit eine andere Uhrzeit vereinbart.
Das Ferienhaus ist besenrein zu verlassen. Der Müll ist entsprechend zu entsorgen. Kommt der Gast dieser Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, kann der Vermieter hierfür ein angemessenes Entgelt verlangen, das mindestens 2000 NOK beträgt.
Wir empfehlen die Reinigung der Häuser durch unseren örtlichen Dienstleister. Die Preise für den örtlichen Dienstleister sind unserer Homepage zu entnehmen. Etwaige Preissteigerungen zwischen Buchung und Anreise sind, soweit mehr als 2 Wochen zwischen diesen Terminen liegen, hinzunehmen.
Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes.
Rücktritt des Gastes:
Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung in Textform gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Vertragspartner – aus welchem Grund auch immer – von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung des Gastes zur Entrichtung des gesamten Reisepreises grundsätzlich bestehen. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich und nicht abschließend auch für den Fall von Erkrankung, technischer Probleme und höherer Gewalt (z.B. wegen eines staatlichen Einreiseverbots o.ä.).
Der Vermieter wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft und/oder der weiteren gebuchten Leistungen bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen. Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Vermieter diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Vermieter die ersparten Aufwendungen in Anrechnung bringen zu lassen.
Die Rechtsprechung hat für die Bemessung dieser ersparten Aufwendungen bei Beherbergungsleistungen folgende, vom Gast an den Vermieter zu zahlende Richtwerte anerkannt, die hiermit Vertragsbestandteil werden:
Rücktritt bis zum 50. Tag v. Reiseantritt 20% des Reisepreises
Rücktritt vom 49.-35. Tag v. Reiseantritt 30% des Reisepreises
Rücktritt vom 34.-20. Tag v. Reiseantritt 50% des Reisepreises
Rücktritt vom 19.-08. Tag v. Reiseantritt 80% des Reisepreises
Danach 90% des Reisepreises.
Die angegebene Quote bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis gemäß Beherbergungsvertrag einschließlich aller Nebenkosten, wobei etwaige öffentliche Abgaben außer Betracht bleiben.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Vermieters wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschalen berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Dem Vermieter bleibt vorbehalten, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen.
Rücktritt / Kündigung des Vermieters:
Der Vermieter hat ein Rücktrittsrecht, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.
Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):
– die Nichterbringung einer fälligen Leistung
– die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände
– eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung, oder
– wenn der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters oder seiner Gäste in der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Vermieters herrührt.
Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.
In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein etwaiger Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt. Als Mindestschaden gilt der Reisepreis als vereinbart. Dem Vermieter bleibt hierbei vorbehalten, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen, dem Gast bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruchsversicherung wird dringend empfohlen, um die Kostenlast durch einen Rücktritt oder Reiseabbruch zu mildern.
Zahlungsbedingungen und Preise / Leistungen
Die Preise sind freibleibend bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ersichtlich durch das Angebot des Vermieters und auf der Internetseite TjongsfjordLodge.com . Die vereinbarten Hauspreise beinhalten die Kosten für Strom, Handtücher und Bettwäsche.
Die Zahlung des gesamten Reisepreises erfolgt per Überweisung vor Ankunft auf das im Beherbergungsvertrag angegeben Konto. Die von dem Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung auf der o.g. Homepage nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
Obliegenheiten des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter Mängel der Ferienhäusern oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ein Rücktritt und/ oder eine Kündigung des Beherbergungsvertrages oder Teilleistungen hiervon durch den Gast ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist.
Das Ferienhaus darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung begründet das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung.
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden bzw. Weiterungen so gering wie möglich zu halten.
Die Mitnahme von Haustieren ist erlaubt.
Im gesamten Gebäude ist das Rauchen nicht gestattet. Im Übrigen gilt auf dem gesamten Grundstück und den vermieteten Objekten die Hausordnung, die bei Anreise übergeben wird bzw. aushängt.
Es liegt in der Verantwortung des Gastes, die entsprechenden Erlaubnisse für das Führen eines Bootes nach norwegischem Recht mitzuführen.
Auf allen Booten gilt eine Nullpromille Grenze für den Bootsführer und eine Deckhand. Wird gegen diese Auflage verstoßen, erlischt der Anspruch des Kunden und seiner gesamten Gruppe, auf die Nutzung des Bootes, für die gesamte Reisezeit.
Zusätzlich erlöscht der Versicherungsschutz bei allen Schäden . Dies gilt auch für unverschuldete Beschädigungen an den Booten durch dritte Parteien.
Es liegt in der Verantwortung des Gastes, sich mit dem norwegischen Gesetz über den Fischereitourismus und deren Regeln in Norwegen vertraut zu machen und diese einzuhalten.
Haftung
Die Gäste haften unbeschränkt für Verluste oder Beschädigungen, die durch sie verursacht worden sind. Die Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergungsbetriebs beruhen.
Für Schäden die aufgrund höherer Gewalt (Regen, Wind, Hitze usw.) entstanden sind, haftet der Vermieter nicht. Eltern haben insbesondere auf ihre Kinder zu achten, da sich außerhalb des Gartenbereichs der Ferienwohnungen besondere Gefahrenquellen befinden können.
Der Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die sichere Verwahrung und Beaufsichtigung von Angelausrüstungen oder mitgebrachten technischen Geräten oder Ähnliches obliegt ausschließlich dem Gast.
Der Vermieter gibt keine Fanggarantien und übernimmt keine Haftung für die Auswirkungen der Berufsfischerei oder wetterbedingter Beeinträchtigungen vor Ort. Der Gast muss sich mit den örtlichen öffentlich-rechtlichen Fischereivorschriften selbst vertraut machen und diese einhalten.
Datenschutz
Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogenen Daten ausschließlich zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und der Erfüllung vertraglicher Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO. Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch aufgrund einer uns erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit c) DSGVO) oder zur Wahrung unserer Interessen oder der Interessen Dritter (Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO) erfolgen. Sofern wir zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten Unterauftragnehmer einschalten, sind diese entsprechend vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten gebunden. Wir löschen die personenbezogenen Daten der Gäste nach Wegfall des Zweckes und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Die Gäste haben jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Der Vermieter ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung und Werbung für die Mikkelvik Brygge AS zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Vermieter erklärt werden.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist nach Wahl des Vermieters am Sitz des Vermieters oder Braunschweig. Klagen gegen den Vermieter sind ausschließlich an seinem Sitz zu erheben. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Gästen findet, soweit zulässig, ausschließlich norwegisches Recht Anwendung.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB zum Abschluss des Beherbergungsvertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Klausel gilt das Gesetz. Jegliche Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.