MIETBEDINGUNGEN UND ÜBERNAHMEERKLÄRUNG (BOOT)

Der Bootsführer muss entweder vor dem 01.01.1980 geboren sein oder einen gültigen Bootsführerschein „See“ besitzen. Der Mietbeginn ist Freitag 18.00 Uhr bis zum folgenden Donnerstag um 22.00 Uhr. Das Boot muss sauber zurück gegeben werden. Sollte das Boot verschmutz sein, ist eine Reinigungsgebühr von 150 vom Mieter zu zahlen. Bitte jede Partei ein Foto von […]

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