MIETBEDINGUNGEN UND ÜBERNAHMEERKLÄRUNG (BOOT)

Der Bootsführer muss entweder vor dem 01.01.1980 geboren sein oder einen gültigen Bootsführerschein „See“ besitzen.

Der Mietbeginn ist Freitag 18.00 Uhr bis zum folgenden Donnerstag um 22.00 Uhr. Das Boot muss sauber zurück gegeben werden. Sollte das Boot verschmutz sein, ist eine Reinigungsgebühr von 150 vom Mieter zu zahlen.

Bitte jede Partei ein Foto von der Schraube machen lassen !

Folgende Utensilien sind auf dem Boot vorhanden. Bitte bestätigen Sie die Übernahme und die Wiederbeschaffungspreise.

Diese Gegenstände gehören ausschließlich zu dem gemieteten Boot und müssen auf dem Boot verbleiben.

Der Mieter hat die Boote und das Leihmaterial sorgfältig und nur seinem Verwendungszweck entsprechend zu benutzen. Es darf nicht zweckentfremdend werden. Insbesondere obliegt es dem Mieter, dass die höchstzulässige Teilnehmerzahl eingehalten wird.

Der Bootsführer ist persönlich dafür verantwortlich, dass während der Ausfahrten für jede Person eine Schwimmweste im Boot ist und diese nach Ende der Ausfahrt wieder in das Staufach im Boot gelangen. Die Schwimmwesten müssen getragen werden sobald das Boot in Bewegung ist.

Der Bootsführer haftet grundsätzlich persönlich für alle Schäden an Boot, Motor sowie sämtlichem Zubehör. Fehlende Ausstattungsteile werden auf Kosten des Bootsführers ersetzt.

Wenn Angelschnur in die Schraube gerät, hat der Bootsführer dies umgehend dem Betreuer mitzuteilen. Folgeschäden durch Angelschnüre können einfach verhindert werden, wenn gehandelt wird.

Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung für das Boot.

Die Höhe der Selbstbeteiligung bei Versicherungsschäden beträgt je Schadensfall 1500,-€.

ACHTUNG: Bei fahrlässigem Verhalten entfällt der Versicherungsschutz und der Bootsführer haftet in voller Höhe für den entstandenen Schaden selbst!

Als fahrlässiges Verhalten gilt z.B. wenn nicht auf eine ausreichende Fahrwassertiefe geachtet wird (mind. 2 m zwischen Boot und Grund). Das installierte Echolot kann systembedingt falsche Wassertiefen anzeigen, der Bootsführer hat daher die Wassertiefe grundsätzlich eigenverantwortlich zu prüfen.

Es gilt absolutes Alkoholverbot für den Bootsführer (0,0 Promille) in Norwegen! Beachten Sie die „Gästeinformation Angelsport und Sicherheit in Norwegen“.

Des Weiteren bedarf es für Anlegemanöver einer weiteren Person mit 0,0 Promille. Der Bootsführer und die Deckhand sind bei Nichtbeachtung des Alkoholverbotes für alle Schäden voll haftbar.

Der Vermieter behält sich vor aus wichtigen Gründen vom Mietvertrag zurücktreten oder diesen außerordentlich fristlos zu kündigen.
Sollten die Mieter offensichtlich unter Drogen oder Alkoholeinfluss stehen, oder sonst eine Gefahr für sich oder Dritte darstellen, kann der Mietvertrag auch unmittelbar vor der Fahrt bzw. während der Fahrt vom Vermieter aufgelöst werden.

Der Versicherungsschutz erlöscht bei Alkoholkonsum.

Unterschrift Bootsführer____________________________________

Unterschrift Deckhand______________________________________


Bestimmung zu den Witterungsverhältnissen

Der Vermieter übernimmt keine Einstandspflicht bzw. kein Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, bestehen die vertraglichen Verpflichtungen bei jedem Wetter, insbesondere auch bei Regen oder jahreszeitlich ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen, fort.
Der Vermieter weist darauf hin, dass ab Windstärke 5 eine Nutzung der Boote nicht zulässig ist. Dies gilt auch für Situationen in denen die Windstärke angekündigt aber noch nicht erreicht ist. Der Mieter muss sich selbstständig über die Wetterlage informieren. Im Zweifelsfall muss die Ausfahrt von dem Betreuer freigegeben werden.

Die Ausfahrt ist wenn auf dem Steg die Schwarze Fahne gehisst ist, ist verboten ! Bei Zuwiderhandlung erlöscht der Versicherungsschutz.
Die Boote müssen mindestens 30 min vor der Dunkelheit am Anleger sein. Der Betrieb der Boote in der Dunkelheit ist ohne Guide untersagt.

Unterschrift Bootsführer____________________________________

Unterschrift Deckhand______________________________________


Haftungsausschluss


Die vertragliche Haftung des Vermieters, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
Ein Haftungsausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, findet nicht statt. Dasselbe gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

Gerichtsstand

Der Mieter kann den Vermieter (10 Miles North AS) an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Vermieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgeblich.

Datenschutz

Die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung der Anfragen verwendet.

_________________________Datum, Unterschrift Vermieter

_________________________Datum, Unterschrift Bootsführer